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Ratgeber · 6. September 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten

E-Check: Was im Prüfprotokoll steht und wie oft die Prüfung Pflicht ist

„Haben Sie die Elektroanlage prüfen lassen?“ – diese Frage stellt die Versicherung nach dem Schaden, das Gericht nach dem Unfall und die Berufsgenossenschaft bei der Begehung. Wer dann ein aktuelles Prüfprotokoll vorlegen kann, ist auf der sicheren Seite. Hier erfahren Sie, welche Prüfintervalle gelten, was ein rechtssicheres Protokoll enthalten muss und welche Mängel wir in Berliner Bestandsgebäuden am häufigsten finden.

Was wird beim E-Check geprüft?

Die Prüfung elektrischer Anlagen folgt einem festen Dreiklang aus Besichtigen, Erproben und Messen. Grundlage sind die DIN VDE 0105-100 für die wiederkehrende Prüfung bestehender Anlagen, die DIN VDE 0100-600 für die Erstprüfung nach Neubau oder Änderung und im Betrieb die DGUV Vorschrift 3. Geprüft werden Zähleranlagen, Verteilungen, Steigleitungen, Beleuchtung, Steckdosenstromkreise und ortsfeste Geräte – bei Gewerbe zusätzlich die ortsveränderlichen Betriebsmittel.

Wie oft ist die Prüfung Pflicht? Die Intervalle im Überblick

BereichPrüfintervall
Ortsfeste Anlagen in Gewerbe und Büroalle 4 Jahre (Richtwert DGUV V3)
Betriebsstätten mit besonderen Bedingungen (Feuchträume, Werkstätten, Baustellen)jährlich
Ortsveränderliche Geräte im Büro (PC, Drucker, Leuchten)alle 6 bis 24 Monate, je nach Fehlerquote
FI-Schutzschalter in stationären Anlagenalle 6 Monate über die Prüftaste, Messung bei jeder Prüfung
Gemeinschaftsflächen im Wohngebäude (Treppenhaus, Keller, Zähleranlage)keine gesetzliche Frist – empfohlen alle 4 Jahre
Nach Änderung, Erweiterung oder Neubau der AnlageErstprüfung vor Inbetriebnahme (DIN VDE 0100-600)

Die Fristen der DGUV Vorschrift 3 sind Richtwerte: Wer bei der letzten Prüfung viele Mängel hatte, muss früher wieder prüfen. Für Wohngebäude gibt es keine gesetzliche Frist – hier greift die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, und viele Versicherer erwarten in ihren Bedingungen regelmäßige Prüfungen.

Was ein rechtssicheres Prüfprotokoll enthalten muss

Ein Prüfprotokoll ist mehr als ein Stempel. Es muss so vollständig sein, dass ein Dritter – Versicherung, Sachverständiger, Gericht – Umfang und Ergebnis der Prüfung nachvollziehen kann. Dazu gehören:

Vorsicht bei „Prüfprotokollen“ ohne Messwerte: Ein Blatt mit Datum und Unterschrift, aber ohne Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und FI-Auslösewerte je Stromkreis belegt keine Prüfung nach Norm. Im Schadensfall zählt es entsprechend wenig.

Typische Mängel in Berliner Bestandsgebäuden

So läuft die Prüfung mit uns ab

  1. Objektliste senden: Adressen, Wohneinheiten, Baujahr – mehr brauchen wir für ein Angebot mit Festpreis pro Liegenschaft nicht.
  2. Prüfplan: Sie erhalten Intervalle und Termine für alle Objekte – gebündelt, damit möglichst wenig Fahrten und Abstimmung anfallen.
  3. Prüfung vor Ort: Besichtigen, Erproben, Messen – Stromkreise werden nur kurz abgeschaltet, Wohnungen bleiben versorgt.
  4. Protokoll und Mängelbehebung: Das Protokoll geht digital in Ihre Objektakte, Mängel beheben wir auf Wunsch direkt – als eingetragener Installateurbetrieb auch an Zähleranlagen.

Konditionen und Rahmenvertrag für mehrere Liegenschaften finden Sie auf der Seite E-Check für Hausverwaltungen in Berlin. Für Gewerbebetriebe: Elektroinstallationen für Gewerbe & Industrie.

Häufige Fragen

Ist der E-Check im Wohngebäude Pflicht?

Eine gesetzliche Prüffrist für Wohngebäude gibt es nicht. Eigentümer und Verwaltungen tragen aber die Verkehrssicherungspflicht: Kommt es durch eine ungeprüfte Anlage im Treppenhaus zu einem Schaden, haften sie. Viele Gebäudeversicherer setzen regelmäßige Prüfungen zudem in ihren Bedingungen voraus. Deshalb gilt die Empfehlung, Gemeinschaftsanlagen alle vier Jahre prüfen zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen E-Check und DGUV-V3-Prüfung?

Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift für Betriebe: Unternehmer müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig von einer Elektrofachkraft prüfen lassen. Der E-Check ist die vom Elektrohandwerk geprägte Bezeichnung für die normgerechte Prüfung nach DIN VDE – im Betrieb erfüllt er die DGUV-Pflicht, im Wohngebäude dient er der Verkehrssicherung.

Wie lange dauert die Prüfung eines Mehrfamilienhauses?

Für die Gemeinschaftsanlagen eines typischen Berliner Mehrfamilienhauses mit Zähleranlage, Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung rechnen wir mit einem halben bis ganzen Arbeitstag. Der Strom in den Wohnungen bleibt dabei an; nur die geprüften Stromkreise werden kurz abgeschaltet.

Was passiert mit gefundenen Mängeln?

Sie erhalten die Mängel priorisiert im Protokoll. Gefährliche Mängel stellen wir noch vor Ort ab oder sichern sie, alles Weitere bieten wir Ihnen mit Festpreis zur Behebung an – von der Treppenhausleuchte bis zur Erneuerung der Zähleranlage.

Prüfprotokoll fällig?

Objektliste schicken, Prüfplan mit Festpreisen erhalten – rechtssicher dokumentiert, Mängelbehebung aus einer Hand.

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